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Kristina Hänel und ihr langer Kampf gegen Paragraf 219a

Kristina Hänel hat ihn endlich gewonnen: den jahrelangen Kampf gegen Paragraf 219a.
Mehr als zehn Jahre stand die Ärztin in der Öffentlichkeit, musste schlimmste Beschimpfungen und etliche Morddrohungen einstecken, Gerichtsverhandlungen durchstehen und wurde am Ende doch verurteilt. Ein psychischer Ausnahmezustand über ein ganzes Jahrzehnt, weil sie auf ihrer Website angegeben hatte, Patientinnen zum Thema Schwangerschaftsabbruch zu beraten. Heute endlich hat der Deutsche Bundestag entschieden, das Werbeverbot für Abtreibungen aus dem Gesetzbuch zu streichen.

Der umstrittene Paragraf 219a

Doch warum eigentlich die jahrzehntelange Diskussion? Nun, weil der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland rechtswidrig ist. Paragraf 218 besagt: “Der Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche ist zwar rechtswidrig, aber in der Regel straffrei. Die medizinische Indikation erlaubt den Schwangerschaftsabbruch, um die Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, wenn die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann. Bei der medizinischen Indikation ist der Abbruch auch nach der zwölften Woche nach der Empfängnis möglich. Die kriminologische Indikation gestattet den Schwangerschaftsabbruch, wenn die Schwangerschaft nach ärztlicher Erkenntnis durch ein Sexualdelikt an der Frau entstanden ist. Außerdem dürfen seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein.

Die Gießener Ärztin Kristina Hänel- seit Jahren Zielscheibe von Abtreibungsgegner:innen.

Dem Paragraf 218 schließt sich der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches an. Und laut dem war es bisher verboten, für den Schwangerschaftsabbruch, zu “werben”.

Und hier kommt Kristina Hänel ins Spiel

Kristina Hänel wurde bereits 2017 nach §219a von Abtreibungsgegner:innen angezeigt. Auf ihrer Homepage ermöglichte sie es Interessierten, über einen Link Informationen zu einem legalen Schwangerschaftsabbruch zu erhalten. Außerdem bot sie den Betroffenen ein persönliches Gespräch an. Werbung, schrien die Einen. Informationsrecht, sagte Hänel. Dafür stand sie vor gut 4 Jahren vor dem Gießener Amtsgericht und wurde zu 6000€ Geldstrafe verurteilt. Hänel ging in Berufung- und zog vors Landgericht. Dieses bestätigte die Verurteilung und statuierte außerdem an Hänel gerichtet: „Sie müssen das Urteil tragen wie einen Ehrentitel in einem Kampf für ein besseres Gesetz.“ Eine Farce.

Zurück in die Gegenwart

Heute endlich hat der Deutsche Bundestag entschieden, das Werbeverbot für Abtreibungen aus dem Gesetzbuch zu streichen. Für die Streichung des Paragrafen 219a stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie die Linksfraktion. Union und AfD votierten dagegen.

Ohne den Kampf der Hausärztin, ohne das ganze mediale Interesse wären niemals so viele Diskussionen aufgekommen. 

DANKE Kristina Hänel- das ist Ihr Verdienst.